Aufgaben des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber, welcher einen Arbeitnehmer mit EMU-BERUFSPASS in seinem Betrieb
beschäftigt, ist verpflichtet, Letzterem am Ende der Anstellung eine dem
EMU-BERUFSPASS-Konzept entsprechend definierte, sachliche Qualifikation
auszustellen und diese im EMU-BERUFSPASS einzutragen. Mindestdauer für die
Eintragsberechtigung ist 6 Monate Beschäftigung.
Aufgaben des Arbeitnehmers
Die im EMU-BERUFSPASS eingesteckte "Meldekarte" ist vom EMU-BERUFSPASS-Inhaber
nach einer Anstellung an den nationalen Berufsverband, welcher den EMU-BERUFSPASS
ausgestellt hat, einzusenden. Sie dient statistischen Zwecken und der Aktualisierung
von Adressdaten.
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