Aufgaben des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber, welcher einen Arbeitnehmer mit EMU-BERUFSPASS in seinem Betrieb beschäftigt, ist verpflichtet, Letzterem am Ende der Anstellung eine dem EMU-BERUFSPASS-Konzept entsprechend definierte, sachliche Qualifikation auszustellen und diese im EMU-BERUFSPASS einzutragen. Mindestdauer für die Eintragsberechtigung ist 6 Monate Beschäftigung.

Aufgaben des Arbeitnehmers

Die im EMU-BERUFSPASS eingesteckte "Meldekarte" ist vom EMU-BERUFSPASS-Inhaber nach einer Anstellung an den nationalen Berufsverband, welcher den EMU-BERUFSPASS ausgestellt hat, einzusenden. Sie dient statistischen Zwecken und der Aktualisierung von Adressdaten.